Erklärung zu Veröffentlichungsethik und Fehlverhalten

Onoma, die Zeitschrift des Internationalen Rates der onomastischen Wissenschaften, ist eine beidseitig anonym von Fachleuten begutachtete Publikation, die sich für die Einhaltung ethischer Verhaltensstandards einsetzt wie sie allgemein von wissenschaftlichen Veröffentlichungen dieser Art erwartet werden. Alle an ihrer Herstellung Beteiligten (Herausgeber, Redaktion, Gutachter und Autoren) müssen mit den folgenden Grundsätzen übereinstimmen:

1. Der Herausgeber gewährleistet das bestmögliche Verfahren zur Veröffentlichung der Zeitschrift und unterstützt die Redaktion technisch, verfahrenstechnisch und rechtlich im Sinne eines optimalen Ergebnisses.

2. Die Redaktion der Zeitschrift ist verantwortlich

– für die Aufrechterhaltung höchster wissenschaftlicher Qualität und ethischer Standards der Bände;

– den Autoren aktualisierte Veröffentlichungsrichtlinien zur Verfügung zu stellen und zu gewährleisten, dass diese in den zur Veröffentlichung angenommenen Artikeln beachtet werden;

– die Begutachtung ausschließlich auf der Grundlage akademischer Kriterien (Qualität, Originalität, Genauigkeit, Kenntnis der einschlägigen Literatur) zu koordinieren und ihre ordnungsgemäße Abwicklung, ohne dass Interessenkonflikte auftreten, zu gewährleisten. Die Auswahl der Gutachter durch die Herausgeber erfolgt nicht aufgrund ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung, Religion, Nationalität, Rasse, Zugehörigkeit oder politischen Ansichten, sondern ausschließlich aufgrund ihrer wissenschaftlichen und sprachlichen Expertise in den Bereichen, zu denen die erhaltenen Arbeiten gehören;

– darüber zu entscheiden, welche der zur Veröffentlichung in der Zeitschrift eingereichten Artikel tatsächlich veröffentlicht werden sollen. Die Redaktion berücksichtigt dabei die Ergebnisse der beidseitig anonymen Begutachtung. Gleichzeitig sind die Herausgeber dazu berechtigt, geringfügige redaktionelle Änderungen an Manuskripten vorzunehmen, um Fehler in Grammatik und/oder Verstöße gegen die stilistischen und formativen Anforderungen der Zeitschrift zu korrigieren;

– für den Schutz der Vertraulichkeit aller zur Veröffentlichung eingereichten Materialien und aller Kommunikation mit den Gutachtern sowie der Anonymität der Gutachter und der Autoren;

– für die Wahrung der ethischen und wissenschaftlichen Standards der Zeitschrift durch Veröffentlichung von Entschuldigungen, falls solche erforderlich sind, und durch Korrekturen/Rücknahmen, falls Fehler festgestellt werden;

– sicherzustellen, dass der Peer-Review-Prozess, das in der Zeitschrift veröffentlichte Forschungsmaterial und die nach der Veröffentlichung des Materials durchgeführte Bearbeitung im Einklang mit den international anerkannten ethischen Leitlinien stehen, die von COPE empfohlen werden (https://publicationethics.org/core-practices).

3. Die Begutachtung ist fair und unvoreingenommen. Sie wird von zwei unabhängigen, anonymen Gutachtern durchgeführt, die keinen Interessenkonflikt hinsichtlich des Artikels, der Autoren und/oder der Förderinstitutionen haben sollten. Die Gutachter sollten ihre Ansichten von Argumenten gestützt klar zum Ausdruck bringen und sich dabei auf verschiedene Aspekte beziehen (Verwendung der Terminologie, Originalität der Arbeit, Richtigkeit der Sprache und Relevanz der Bibliographie), Vorschläge machen und eine Gesamtbewertung des besprochenen Artikels vorlegen:

  1. Der Artikel sollte veröffentlicht werden.
  2. Der Artikel kann nach Änderungen, die auf die Gutachten eingehen, veröffentlicht werden, es ist jedoch keine neue Begutachtung erforderlich.
  3. Der Artikel kann nach wesentlichen Änderungen, die auf die Gutachten eingehen, veröffentlicht werden, muss aber nochmals einer Begutachtung unterzogen werden.
  4. Der Artikel sollte nicht veröffentlicht werden.

Bei Bedarf holt die Redaktion zusätzliche Meinungen ein. Die Entscheidung des Chefredakteurs ist endgültig.

Die Gutachter haben die Vertraulichkeit der referierten Artikel zu wahren und dürfen die Autoren nicht ohne Erlaubnis der Redaktion direkt kontaktieren. Wenn Gutachter glauben, die Autoren der Manuskripte zu erkennen, sollten sie die Redaktion davon informieren und anfragen, ob es angebracht ist, mit der Begutachtung fortzufahren. Wenn ein Gutachter feststellt, dass ein Artikel möglicherweise in Gefahr ist, Plagiate/Urheberrechtsverletzungen in Bezug auf eine andere Forschungsarbeit zu begehen, ist er verpflichtet, den Vorfall den Herausgebern zu melden und Quellen für das verdächtige Material anzugeben. Gutachter müssen potenzielle Interessenkonflikte melden. Ein Interessenkonflikt liegt vor, wenn persönliche, berufliche, finanzielle oder sonstige Beziehungen zwischen einem Autor, einem Mitautor oder einem Gutachter in irgendeiner Weise ihre Arbeit, Handlungen, Urteile oder Ergebnisse in unangemessener Weise beeinflussen oder beeinflussen können (siehe Umgang mit Interessenkonflikten).

4. Die Autoren sollten darauf achten völlig originale Werke zu verfassen. Bei Berücksichtigung von Werken Dritter hat der Autor sicherzustellen, dass die betreffenden Werke in geeigneter Weise referenziert/zitiert sind und erforderlichenfalls eine Genehmigung eingeholt wird. Das gilt auch für Informationen, die er im privaten Gespräch, im Schriftverkehr oder in Diskussionen mit Dritten erhalten hat. Die Autoren haben jede Institution, andere Einrichtung oder Person, die ihre Forschung finanziert hat, angemessen zu nennen.

Plagiate in all ihren Formen stellen ein unethisches Verhalten dar und sind inakzeptabel. Andere unethische Handlungen wären betrügerische oder ungenaue Aussagen, das gleichzeitige Einreichen desselben Manuskripts bei mehr als einer Veröffentlichungsmöglichkeit oder das Einreichen eines Artikels, der bereits veröffentlicht oder an anderer Stelle zur Veröffentlichung angenommen wurde. Dieses Verbot erstreckt sich auch auf Werke, die zuvor veröffentlicht wurden oder gleichzeitig in einer anderen Sprache veröffentlicht werden.

Wenn Autoren in ihren schon veröffentlichten Arbeiten einen wesentlichen Fehler oder eine wesentliche Ungenauigkeit feststellen, sind sie verpflichtet, die Redaktion davon zu benachrichtigen und mit ihr gemeinsam den Artikel zurückzuziehen oder zu korrigieren, wenn dies von der Redaktion als notwendig erachtet wird.

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