Autoren, die ein Manuskript einreichen, müssen sicherstellen, dass sie die folgenden Grundsätze erfüllen:
- Das Begutachtungsverfahren (Peer-Review) kann bis zu zwei Monate dauern. Nach Erhalt der Gutachten informieren die Herausgeber die Autorinnen und Autoren über die Entscheidung bezüglich ihrer Einreichung. Das Manuskript kann
– ohne Änderungen zur Veröffentlichung angenommen,
– unter der Auflage von Überarbeitungen zur Veröffentlichung angenommen oder
– vollständig abgelehnt werden. - Falls das Manuskript zur Veröffentlichung angenommen wird, erhalten die Autorinnen und Autoren die Kommentare und Anregungen der Gutachter zur Überarbeitung. Grundsätzlich müssen die überarbeiteten Fassungen innerhalb von drei Wochen eingereicht werden; diese Frist kann jedoch verlängert werden, falls umfangreichere Änderungen erforderlich sind. In beiden Fällen wird das überarbeitete Manuskript anschließend erneut von den Herausgebern und Gutachtern begutachtet. Wird es angenommen, durchläuft es das Lektorat und wird den Autorinnen und Autoren anschließend im PDF-Format zur Genehmigung übermittelt. Die endgültige Veröffentlichung erfolgt erst nach deren ausdrücklicher Zustimmung.
- Wird ein Manuskript in irgendeiner Phase des Begutachtungsverfahrens abgelehnt, teilen die Herausgeber den Autorinnen und Autoren die Gründe für diese Entscheidung mit. Die Autorinnen und Autoren sind frei, abgelehnte Manuskripte anderweitig zur Veröffentlichung einzureichen.
- Autorinnen und Autoren dürfen pro Jahr höchstens zwei Artikel, Übersichtsartikel und Buchrezensionen zur Begutachtung einreichen. Somit kann eine Autorin oder ein Autor in einem Band von Onoma maximal zwei (thematische oder nicht-thematische) Artikel, Übersichtsartikel und/oder Buchrezensionen veröffentlichen. Nekrologe und Kurzbeiträge unterliegen dieser Beschränkung nicht, da sie als außergewöhnliche Beiträge gelten.
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