- Eingereichte Manuskripte werden von zwei unabhängigen, anonymen, von den Herausgebern ausgewählten Gutachtern in Übereinstimmung mit den Prinzipien der Erklärung zu Veröffentlichungsethik und Fehlverhalten evaluiert.
- Der Begutachtungsprozess kann bis zu zwei Monate dauern. Nachdem die Meinung der Gutachter eingeholt wurde, werden die Herausgeber die Autoren darüber informieren, welche Entscheidung bezüglich ihres eingereichten Manuskripts getroffen wurde. Das Manuskript kann ohne Änderungen zur Veröffentlichung angenommen werden, es kann nach Überarbeitung zur Veröffentlichung angenommen oder aber gänzlich abgelehnt werden.
- Die Herausgeber senden sodann den Autoren die Kommentare und Empfehlungen der Gutachter zwecks Überarbeitung der angenommenen Manuskripte zu. Im Allgemeinen müssen die Autoren innerhalb einer Frist von drei Wochen das überarbeitete Manuskript zurücksenden; die Frist kann jedoch verlängert werden, wenn sich eine tiefergehende Überarbeitung als notwendig erweisen sollte. In beiden Fällen wird das überarbeitete Dokument nochmals von den Gutachtern und den Herausgebern evaluiert. Wenn es endgültig angenommen wird, wird es im Zuge der Endredaktion überarbeitet und formatiert und danach den Autoren im PDF-Format zugesandt. Sie müssen dann der tatsächlichen Veröffentlichung des Manuskripts ihre Zustimmung erteilen.
- Wenn ein Manuskript in einer Phase des Begutachtungsprozesses abgelehnt wird, werden die Herausgeber den Autor über die Gründe, die zu dieser Ablehnung geführt haben, in Kenntnis setzen. Die Autoren können ihre abgelehnten Manuskripte anderswo zur Veröffentlichung einreichen.