Umgang mit Interessenkonflikten

  • Obwohl keine allgemeine Verpflichtung zu einer förmlichen Erklärung zu Interessenkonflikten besteht, müssen die Autoren ihrem Beitrag eine solche Erklärung zu Interessenkonflikten beifügen, wenn sie sich zum Zeitpunkt des Einreichens solcher Konflikte bewusst sind. Herausgeber und Gutachter sind angehalten, erforderlichenfalls genauso zu verfahren. Onoma fördert keine Konflikte zwischen Autor(en) und Gutachter(n).
  • Alle zur Veröffentlichung eingereichten Materialien werden im Zuge eines fairen und unparteiischen Peer-Review-Verfahrens evaluiert.

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